Stufe 1
Bundesweite Sozialabgaben
In allen Kantonen identisch. AHV/IV/EO (5,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,1 % dann 0,5 %) und Nichtberufsunfallversicherung (≈ 1,4 %) machen zusammen rund 6 bis 8 % des Bruttolohns aus. Diese Sätze werden vom Bund festgelegt.
Quellen: admin.ch - Bundesgesetze über AHV/IV/EO und Arbeitslosenversicherung.