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Genf vs. Waadt 2026: realer Nettolohn bei gleichem Brutto

NENicolas Ekobe20 Min. Lesezeit

Warum lässt sich der Lohnunterschied Genf / Waadt nie mit einer einzigen Zahl beantworten?

Der Nettolohn-Unterschied zwischen Genf und Waadt hängt von vier Variablen ab, die sich kombinieren: (1) Der Kanton bestimmt den kantonalen Grundtarif und dessen Höchstsatz, (2) die Gemeinde wendet einen Steuerfuss oder zusätzliche Steuerzehntel auf die Kantonssteuer an, (3) die Familiensituation (alleinstehend, verheiratet, Kinder) verändert die Sozialabzüge und den anwendbaren Tarif, (4) das Einkommensniveau lässt die Progression in jedem Kanton unterschiedlich wirken. Bei den in der Westschweizer Tech-Branche häufigsten Lohnbändern (CHF 80'000 – 200'000 pro Jahr) bleibt Waadt typischerweise 1 bis 3 Prozentpunkte günstiger im Grenzsteuersatz; bei sehr hohen Einkommen (ab CHF 350'000) plafoniert die Genfer Besteuerung dagegen früher dank der Struktur der zusätzlichen Steuerzehntel.

Die Angaben gelten für das Steuerjahr 2026. Die kommunalen Steuerfüsse 2027 werden zwischen Oktober und Dezember 2026 von jeder Gemeinde im Rahmen des vom Gemeinderat verabschiedeten Jahresbudgets publiziert.

VariableGenf (GE)Waadt (VD)
Kantonales GesetzLIPP – Loi sur l'imposition des personnes physiques (RSG D 3 08) (Quelle in französischer Sprache verfügbar)LI – Loi sur les impôts directs cantonaux (RSV 642.11) (Quelle in französischer Sprache verfügbar)
Kommunaler MechanismusZusätzliche kantonale + kommunale SteuerzehntelKantonaler Steuerfuss + kommunaler Steuerfuss auf die Grundsteuer
Steuerzehntel / Steuerfuss kantonal 202647,5 zusätzliche SteuerzehntelSteuerfuss 155
Steuerzehntel / Steuerfuss Hauptort 202645,5 Zehntel (Genf-Stadt)78,5 (Lausanne)
Maximaler kantonaler Grenzsteuersatz (Grundtarif)19 % (Art. 41 LIPP)15,5 % (Art. 47 LI)
Direkte Bundessteuer 2026maximal 11,5 % (Art. 36 DBG)maximal 11,5 % (Art. 36 DBG)

Berechnen Sie Ihre genaue Situation mit dem Schweizer Nettolohnrechner – er wendet die offiziellen Tarife 2026 für Genf, Waadt und die 24 anderen Kantone an und berücksichtigt den kommunalen Steuerfuss.

Wie wird die Einkommenssteuer in Genf 2026 konkret berechnet?

Die Genfer Einkommenssteuer folgt einer dreistufigen Logik: (1) Auf das steuerbare Einkommen wird der kantonale Grundtarif (Art. 41 LIPP) angewendet, was die einfache Kantonssteuer ergibt, (2) dieser Grundbetrag wird mit den zusätzlichen kantonalen Steuerzehnteln (47,5 im Jahr 2026) und anschliessend mit den zusätzlichen kommunalen Steuerzehnteln der jeweiligen Gemeinde multipliziert (45,5 % in Genf-Stadt 2026, 41 % in Carouge, 33 % in Cologny), (3) hinzu kommt die separat berechnete direkte Bundessteuer nach dem Tarif von Art. 36 DBG. Der in Art. 14 LIPP vorgesehene «Steuerrabatt» reduziert den Betrag anschliessend für tiefe Einkommen. Das steuerbare Einkommen entspricht dem Bruttolohn abzüglich der obligatorischen Schweizer Sozialversicherungsbeiträge, die im Ratgeber Schweizer Lohnabrechnung Zeile für Zeile im Detail erklärt werden.

Zusätzliche Steuerzehntel = Aufschlag in Prozent der Grundsteuer. Beträgt die einfache Kantonssteuer einer Person CHF 10'000, fügen die 47,5 kantonalen Steuerzehntel CHF 4'750 hinzu und die 45,5 kommunalen Steuerzehntel CHF 4'550 – die kantonale + kommunale Steuer beläuft sich somit auf CHF 19'300 (Grundsteuer × 1,93). Aus diesem Grund erreicht der effektive Grenzsteuersatz in Genf-Stadt am oberen Ende des Tarifs rund 19 % × 1,93 = 36,7 % Kantons- und Gemeindesteuer, zu denen bis zu 11,5 % direkte Bundessteuer hinzukommen – ein kumulierter Grenzsteuersatz von knapp 45 % auf der höchsten Tarifstufe.

Der Tarif nach Art. 41 LIPP beginnt bei 0 % auf den ersten CHF 17'952 des steuerbaren Einkommens (alleinstehend) und steigt stufenweise bis zum kantonalen Höchstsatz von 19 % ab CHF 615'109 (Werte 2026, jährlich an die kalte Progression angepasst nach Art. 41 Abs. 5 LIPP).

Der kantonale Steuertarif ist progressiv. Die Einkommenssteuer wird nach den in Art. 41 LIPP festgelegten Sätzen berechnet und mit den jährlich vom Grand Conseil und von jeder Gemeinde festgelegten kantonalen und kommunalen Steuerzehnteln multipliziert.

Quelle: Loi sur l'imposition des personnes physiques (LIPP) – Art. 41 und 14, Kanton Genf (Quelle in französischer Sprache verfügbar).

Wie wird die Einkommenssteuer in Waadt 2026 konkret berechnet?

Die Waadtländer Einkommenssteuer folgt einer anderen Logik: (1) Der kantonale Grundtarif (Art. 47 LI) ergibt eine einfache Kantonssteuer, (2) dieser Betrag wird mit dem jährlichen kantonalen Steuerfuss multipliziert (155 im Jahr 2026, nicht in Prozent, sondern in «Punkten» auf Hundertstel-Basis: 155 entspricht dem 1,55-fachen der Grundsteuer), (3) anschliessend wird der jedes Jahr vom Gemeinderat festgelegte kommunale Steuerfuss separat angewendet (78,5 in Lausanne 2026, 71 in Nyon, 65 in Renens, 56 in Pully). Die direkte Bundessteuer wird nach Art. 36 DBG zusätzlich erhoben und ist schweizweit identisch.

Steuerfuss = direkter Multiplikator der Grundsteuer. Beträgt die einfache Kantonssteuer CHF 10'000, ergibt der kantonale Steuerfuss 155 eine Kantonssteuer von CHF 15'500, und der Lausanner Gemeindesteuerfuss 78,5 fügt CHF 7'850 Gemeindesteuer hinzu – Kantons- und Gemeindesteuer zusammen CHF 23'350 (Grundsteuer × 2,335). Der effektive Grenzsteuersatz in Lausanne am oberen Ende des Tarifs erreicht somit 15,5 % × 2,335 = 36,2 % Kantons- und Gemeindesteuer, zuzüglich bis 11,5 % direkte Bundessteuer – ein kumulierter Grenzsteuersatz von knapp 44 % auf der höchsten Tarifstufe, leicht tiefer als in Genf-Stadt.

Der Tarif nach Art. 47 LI Waadt steigt von 0 % auf den ersten CHF 17'700 (alleinstehend) bis zum kantonalen Grenzsteuersatz von 15,5 %, der ab CHF 174'200 erreicht wird, und plafoniert dort (im Gegensatz zu Genf, das viel später bis 19 % weitersteigt). Diese früh plafonierte Struktur erklärt, warum Waadt bei sehr hohen Einkommen in gewissen Gemeinden mit tiefem Steuerfuss (Pully, Mies, Founex) relativ vorteilhafter wird als Genf.

Offizielle Referenz: Loi sur les impôts directs cantonaux (LI) – Art. 47, Kanton Waadt, RSV 642.11 (Quelle in französischer Sprache verfügbar).

Wie gross ist der Nettolohn-Unterschied für eine alleinstehende Person ohne Kinder 2026?

Für die folgenden vier Bruttolohn-Niveaus finden Sie hier die typischen Unterschiede zwischen Genf-Stadt und Lausanne für eine alleinstehende Person ohne Kinder, Bewilligung C, 35 Jahre, ohne 3a-Einzahlung, ohne BVG-Einkauf. Annahmen: BVG-Grundplan auf Koordinationsabzug CHF 26'460, NBU 1,4 %, keine Berufsauslagen über die Pauschale hinaus, steuerbares Einkommen ≈ Bruttolohn − Sozialversicherungsbeiträge − Sozialabzug alleinstehend. Die Grössenordnungen kreuzen die offiziellen Tarife LIPP / LI / DBG 2026.

Fall A — CHF 80'000/Jahr brutto

PositionGenf-Stadt (CHF)Lausanne (CHF)Differenz (CHF)
Bruttolohn Jahr80'00080'0000
AHV / IV / EO (5,3 %)−4'240−4'2400
ALV (1,1 %, unter Plafond)−880−8800
NBU (1,4 %)−1'120−1'1200
BVG (5 % × koordinierter Lohn 53'540)−2'677−2'6770
Sozialnetto71'08371'0830
Kantons- und Gemeindesteuer≈ −7'800≈ −6'400+1'400
Direkte Bundessteuer≈ −1'040≈ −1'0400
Netto nach Steuern≈ 62'243≈ 63'643+1'400
Gesamtabzugsquote≈ 22,2 %≈ 20,4 %−1,8 Pkt

Fazit Fall A: Bei einem Einstiegslohn für eine Ingenieurin oder einen Tech-Berufseinsteiger lässt Waadt (Lausanne) etwa CHF 1'400 pro Jahr mehr in der Tasche als Genf-Stadt. Der Unterschied stammt fast ausschliesslich aus der Kantons- und Gemeindesteuer; Sozialbeiträge und direkte Bundessteuer sind identisch.

Fall B — CHF 120'000/Jahr brutto (Median-Lohn Senior Tech)

PositionGenf-Stadt (CHF)Lausanne (CHF)Differenz (CHF)
Bruttolohn Jahr120'000120'0000
AHV / IV / EO (5,3 %)−6'360−6'3600
ALV (1,1 %, unter Plafond CHF 148'200)−1'320−1'3200
NBU (1,4 %)−1'680−1'6800
BVG (5 % × koordinierter Lohn 64'260)−3'213−3'2130
Sozialnetto107'427107'4270
Kantons- und Gemeindesteuer≈ −16'800≈ −15'200+1'600
Direkte Bundessteuer≈ −3'380≈ −3'3800
Netto nach Steuern≈ 87'247≈ 88'847+1'600
Gesamtabzugsquote≈ 27,3 %≈ 26,0 %−1,3 Pkt

Fazit Fall B: Bei einem typischen Senior-Tech-Profil in der Romandie steigt der Jahresunterschied auf rund CHF 1'600 – 1'800 pro Jahr zugunsten Lausannes. Über 5 Jahre bei konstantem Bruttolohn macht das CHF 8'000 – 9'000 zusätzliches Netto aus.

Fall C — CHF 200'000/Jahr brutto (Kader / Tech Lead)

PositionGenf-Stadt (CHF)Lausanne (CHF)Differenz (CHF)
Bruttolohn Jahr200'000200'0000
AHV / IV / EO (5,3 %, kein Plafond)−10'600−10'6000
ALV (plafoniert bei CHF 148'200)−1'630−1'6300
NBU (plafoniert bei CHF 148'200)−2'075−2'0750
BVG (5 % × koordinierter Lohn 64'260)−3'213−3'2130
Sozialnetto182'482182'4820
Kantons- und Gemeindesteuer≈ −38'500≈ −36'700+1'800
Direkte Bundessteuer≈ −10'850≈ −10'8500
Netto nach Steuern≈ 133'132≈ 134'932+1'800
Gesamtabzugsquote≈ 33,4 %≈ 32,5 %−0,9 Pkt

Fazit Fall C: Der Unterschied bleibt bei rund CHF 1'800 pro Jahr zugunsten Lausannes, in Prozent des Bruttolohns verkleinert er sich jedoch (1 % gegenüber 1,8 % in Fall A). Es ist die progressive Stufung des Waadtländer Tarifs (plafoniert bei 15,5 %), die sich Schritt für Schritt den strukturell stärker progressiven Genfer Steuerzehnteln annähert.

Fall D — CHF 350'000/Jahr brutto (Senior Kader / Director)

PositionGenf-Stadt (CHF)Lausanne (CHF)Differenz (CHF)
Bruttolohn Jahr350'000350'0000
AHV / IV / EO (5,3 %, kein Plafond)−18'550−18'5500
ALV (Plafond CHF 148'200)−1'630−1'6300
NBU (Plafond CHF 148'200)−2'075−2'0750
BVG Grundplan (5 % × 64'260, ohne überobligatorisch)−3'213−3'2130
Sozialnetto324'532324'5320
Kantons- und Gemeindesteuer≈ −94'500≈ −95'800−1'300
Direkte Bundessteuer≈ −26'200≈ −26'2000
Netto nach Steuern≈ 203'832≈ 202'532−1'300
Gesamtabzugsquote≈ 41,8 %≈ 42,1 %+0,3 Pkt

Fazit Fall D: Der Unterschied kehrt sich moderat um. Bei einem Senior Kader mit CHF 350'000 wird Genf-Stadt geringfügig günstiger als Lausanne (Grössenordnung CHF 1'000 – 1'500 pro Jahr). Grund: Der Waadtländer Tarif plafoniert zwar bei 15,5 %, der kantonale Steuerfuss 155 plus kommunal 78,5 verstärkt diesen Grenzsteuersatz jedoch auf ein kumuliertes Niveau, das Genf-Stadt am oberen Ende einholt oder überholt. Eine Waadtländer Gemeinde mit tiefem Steuerfuss (Pully 56, Mies 49, Founex 54) dreht das Bild: Ein Director in Pully zahlt deutlich weniger als in Genf-Stadt bei gleichem Bruttolohn.

Wichtiger Hinweis: Diese Zahlen sind Grössenordnungen auf Basis der offiziellen Tarife 2026. Für Ihre persönliche Situation (Gemeinde, 3a-Abzüge, BVG-Einkäufe, Kinder) wendet der Nsix-Talent-Rechner die realen Parameter pro Gemeinde an.

Wie sieht der Unterschied für ein Ehepaar mit zwei Kindern 2026 aus?

Für ein Ehepaar mit zwei Kindern (nur ein Erwerbseinkommen deklariert, Hauptverdiener als Angestellter) ändert sich die Berechnung in drei Punkten: (1) Der Tarif für verheiratete Personen ist anders (anwendbarer Satz auf das geteilte Einkommen, das anschliessend wieder multipliziert wird – «Teil-Splitting» in Waadt, «Voll-Splitting» in Genf gemäss LIPP), (2) die Sozialabzüge pro Kind sind erheblich (CHF 13'000 pro Kind in GE, CHF 8'100 pro Kind in VD 2026, zusätzlich zu den Abzügen für Krankenkassenprämien), (3) die kommunalen Familienzulagen kommen ergänzend hinzu (ohne direkte Wirkung auf das steuerbare Einkommen).

Bruttolohn JahrGE-Stadt Ehepaar 2 Kinder (Netto nach Steuern)Lausanne Ehepaar 2 Kinder (Netto nach Steuern)Differenz
80'000≈ 71'200≈ 71'800+600 (VD)
120'000≈ 99'400≈ 100'600+1'200 (VD)
200'000≈ 152'800≈ 154'100+1'300 (VD)
350'000≈ 229'500≈ 228'200−1'300 (GE)

Lesart: Die Familienbesteuerung gleicht den Unterschied bei tiefen und mittleren Einkommen aus (der Lausanner Vorteil halbiert sich im Vergleich zur alleinstehenden Person), weil die Kinderabzüge in Genf grosszügiger sind. Bei CHF 80'000 brutto zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern in beiden Kantonen praktisch keine Kantons- und Gemeindesteuer, was den Unterschied auf wenige Hundert Franken reduziert. Den Höchstwert erreicht man bei CHF 120'000 – 200'000. Ab CHF 300'000 dreht sich der Unterschied erneut leicht.

Splitting-Referenz: Art. 41 Abs. 2 LIPP (Tarif auf das durch 2 geteilte Einkommen, anschliessend mit 2 multipliziert); Art. 43 LI VD (Teil-Splitting zu 50 %). Beide Quellen sind in französischer Sprache verfügbar.

Simulieren Sie Ihre persönliche Situation mit dem Nettolohnrechner für alle 26 Kantone – er integriert die Kinderabzüge und das Splitting jedes Kantons.

Wird der Waadtländer Steuervorteil von den Lebenshaltungskosten aufgezehrt?

Das ist die zentrale Frage: Bei tiefen und mittleren Einkommen ist Lausanne in der Regel günstiger als Genf beim Wohnen, aber Lohn- und Lebenskostenunterschiede müssen gemeinsam gewichtet werden. Hier die Grössenordnungen 2025 aus dem BFS, den kantonalen Wohnungsobservatorien und Statistique Vaud:

AusgabenpostenGenf-StadtLausanneDifferenz
Mediane Miete 3-Zimmer-Wohnung≈ CHF 2'100/Monat≈ CHF 1'800/Monat−300/Monat (Lausanne)
Mediane Miete 4-Zimmer-Wohnung≈ CHF 2'600/Monat≈ CHF 2'200/Monat−400/Monat (Lausanne)
Jahres-Abo TPG/TLCHF 500 (TPG full, Jugendliche) bis CHF 700CHF 555 (TL Jahresabo Lausanne)praktisch neutral
Subventionierte Kita Volltarif (Einkommen 120k, 1 Kind Vollzeit)≈ CHF 1'800–2'200/Monat≈ CHF 1'400–1'800/Monat−400/Monat (Lausanne)
Mittlere KVG-Prämie Erwachsene 2026 (Region)≈ CHF 480/Monat≈ CHF 440/Monat−40/Monat (Lausanne)
Monatliche Gesamtdifferenz (Ehepaar 2 Kinder, 120k)≈ −700/Monat in Lausanne

Der Waadtländer Steuervorteil (CHF 1'200 pro Jahr für das Ehepaar) wird durch den Lebenskostenunterschied (CHF 8'400 pro Jahr) bei tiefen und mittleren Einkommen deutlich verstärkt. Bei sehr hohen Einkommen (CHF 350'000) bleiben die Genfer Lebenshaltungskosten strukturell höher, selbst wenn sich der Steuerunterschied zugunsten Genfs umkehrt (CHF 1'300 pro Jahr) – ein Senior Kader, der aus einem anderen Kanton zuzieht, holt den Wohnungsunterschied selten allein über die Steuern wieder herein.

Wichtig: Diese Grössenordnungen berücksichtigen nicht die stark ausgeprägten Unterschiede zwischen Gemeinden in beiden Kantonen. In Genf verändert die Wahl zwischen Cologny (kommunale Zehntel 33) und Vernier (Zehntel 50) die Kantons- und Gemeindesteuer um 17 Punkte. In Waadt erzeugt die Wahl zwischen Pully (Steuerfuss 56) und Renens (Steuerfuss 65) eine Differenz von 9 Punkten. Diese innerkantonalen Entscheide wiegen oft schwerer als der Unterschied Genf gegen Waadt selbst.

Quellen: Statistique Vaud – Mieten und Wohnen; Observatoire du logement Genf (OCSTAT); BFS – Schweizer Konsumentenpreisindex und Mieten.

Drei vollständig legale Optimierungshebel (anerkannt durch das ESTV-Kreisschreiben 18a und harmonisiert im Sinne des StHG) gelten für beide Kantone. Bei einem Bruttolohn von CHF 120'000 in Genf-Stadt kann ihre Kombination eine Ersparnis von Kantons-, Gemeinde- und direkter Bundessteuer in der Grössenordnung von CHF 2'500 – 3'200 pro Jahr ergeben:

  1. Maximale Einzahlung in die Säule 3a: CHF 7'258 im Jahr 2026 für eine BVG-versicherte Angestellte. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 – 40 % beträgt die Steuerersparnis CHF 2'500 – 2'900 (siehe Maximalbeitrag Säule 3a und rückwirkende Einkäufe seit 2025).
  2. BVG-Einkauf: Weist die berufliche Vorsorge eine Lücke auf (häufig nach einem Umzug oder einem Stellenwechsel), ist der Einkauf vollständig abzugsfähig. Auf einen Einkauf von CHF 10'000 bei einem Grenzsteuersatz von 35 % beträgt die Ersparnis CHF 3'500. Plafond: der auf dem jährlichen Vorsorgeausweis ausgewiesene Betrag.
  3. Effektive Berufsauslagen: Arbeitsweg zum Tarif des öffentlichen Verkehrs, sofern höher als die Pauschale, Verpflegungskosten ausser Haus (CHF 15 – 30 pro Mahlzeit je nach Kanton), Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit der aktuellen Stelle – jeder dieser Abzüge bleibt durch die Tarife nach Art. 26 DBG und Art. 9 StHG begrenzt.

Der Säule-3a-Hebel taucht nie auf der monatlichen Lohnabrechnung auf – er wird bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Für quellenbesteuerte Grenzgänger ist eine Korrektur der Quellensteuer oder eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Art. 99a DBG) erforderlich, um den Vorteil zu realisieren.

In Genf gewährt der Steuerrabatt (Art. 14 LIPP) zusätzlich einen degressiven Nachlass auf die Kantonssteuer für tiefe und mittlere Einkommen – er ist automatisch, aber asymmetrisch zwischen Alleinstehenden und Ehepaaren. In Waadt verändern der Abzug für alleinstehende Personen (Art. 37 Abs. 1 LI) und der Abzug für den erwerbstätigen Ehepartner (Art. 37 Abs. 1 lit. e LI) die Berechnungsbasis.

Procédure

Wie Sie sich bei gleichem Bruttolohn zwischen Genf und Waadt entscheiden

Entscheidungsmethode in 5 Schritten auf Basis der offiziellen Tarife 2026 und der Lebenshaltungskosten.

  1. 1

    Bruttolohn und Familiensituation identifizieren

    Halten Sie den Jahresbruttolohn (Salär + 13. Monatslohn + Boni), den Zivilstand, die Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder und die mögliche Erwerbstätigkeit des Ehepartners fest. Diese 4 Parameter bestimmen 80 % der Berechnung.

  2. 2

    Eine konkrete Zielgemeinde in jedem Kanton auswählen

    Vergleichen Sie nicht «Genf» abstrakt mit «Waadt». Wählen Sie eine konkrete Gemeinde: Genf-Stadt vs. Carouge vs. Cologny auf der GE-Seite; Lausanne vs. Pully vs. Renens auf der VD-Seite. Der innerkantonale Unterschied kann grösser sein als der interkantonale.

  3. 3

    Netto-zu-Netto-Berechnung für beide Gemeinden starten

    Nutzen Sie den Nsix-Talent-Nettolohnrechner (/calculator), um das Netto nach Steuern für beide Optionen gleichzeitig zu erhalten. Die Tarife 2026 sind für alle 26 Kantone und die Mehrheit der Gemeinden aktualisiert.

  4. 4

    Lebenskosten-Differenz schätzen

    Vergleichen Sie Mieten für 3- oder 4-Zimmer-Wohnungen (Sites Immoscout24, Homegate, RealAdvisor mit Gemeindefilter), KVG-Prämie auf Priminfo, Kita-Tarif gemäss Einkommen (offizieller Gemeinderechner). Die monatliche Differenz × 12 ergibt die effektiven Jahreskosten.

  5. 5

    Netto-Steuer und Lebenskosten-Differenz kreuzen

    Der reale «Gewinn» eines Kantons gegenüber dem anderen = (Netto nach Steuern Kanton A − Netto nach Steuern Kanton B) + (Lebenskosten Kanton B − Lebenskosten Kanton A). Dieser Saldo bestimmt Ihre effektive Kaufkraft.

Häufige Fragen

Weil der Genfer Quellensteuertarif die zusätzlichen kantonalen und kommunalen Steuerzehntel bereits in einem gewichteten Durchschnittssatz integriert, während Waadt den kantonalen Steuerfuss separat auf die Grundsteuer anwendet. Bei einem Monatsbrutto von CHF 8'000 alleinstehend (Tarif A0) liegt die Genfer Quellensteuer bei rund 12 – 13 % und die Waadtländer bei rund 11 – 12 %. Für die kantonsspezifischen Details konsultieren Sie die offiziellen Tarife der ESTV und jeder kantonalen Steuerverwaltung.

Für eine atypische Situation (gemischtes Einkommen CH-FR, RSU oder Mitarbeiteroptionen, grössere BVG-Einkäufe, grenzüberschreitender Umzug) holen Sie die Meinung eines diplomierten Treuhänders oder eines kantonalen Steuerberaters ein – die Grössenordnungen dieses Artikels ersetzen keine personalisierte Dossierberechnung.

Offizielle Quellen

Weiterlesen

Methodik betreut von

Nicolas Ekobe

Gründer, Nsix Digital

Die Bundes- und Kantonstarife werden direkt an der Quelle verfolgt (admin.ch und 26 Kantonsverwaltungen), damit die Berechnungen aktuell bleiben. Alle Formeln sind öffentlich.

Nur informativer Inhalt

Dieser Inhalt wird ausschliesslich zu Informations- und Bildungszwecken veröffentlicht. Er beschreibt den schweizerischen Rechts- und Steuerrahmen zum angegebenen Datum und berücksichtigt die persönliche Situation des Lesers nicht. Er stellt weder eine Steuer-, Rechts- noch eine Anlageberatung im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG, SR 950.1) dar, noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf eines Finanz- oder Versicherungsprodukts. Nsix Talent ist kein durch die FINMA beaufsichtigter Finanzdienstleister. Konsultieren Sie für konkrete Entscheidungen einen Treuhänder, einen diplomierten Steuerexperten oder einen zugelassenen Vorsorgeberater.